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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen

Iqraa-Schule des Arabisch-Deutschen-Vereins e.V. Beckum

Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Seite. Die englische und die arabische Übersetzung dienen dem besseren Verständnis.
Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an den von der Iqraa-Schule des Arabisch-Deutschen-Vereins e.V. Beckum angebotenen Arabischkursen sowie für damit verbundene schulische, pädagogische und organisatorische Aktivitäten.

Sie gelten gegenüber dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Schülers, der die Anmeldung vornimmt.

Mit der Anmeldung erklärt der gesetzliche Vertreter, diese Teilnahmebedingungen gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

Zwingende gesetzliche Rechte des Schülers oder seiner gesetzlichen Vertreter bleiben unberührt.

2. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das auf der Website der Iqraa-Schule bereitgestellte Anmeldeformular.

Die bei der Anmeldung gemachten Angaben müssen vollständig, richtig und aktuell sein. Insbesondere sind Vor- und Nachname des Kindes entsprechend den Angaben in einem amtlichen Dokument einzutragen.

Das Absenden des Anmeldeformulars stellt zunächst eine Anfrage bzw. einen Antrag auf Aufnahme in die betreffende Unterrichtsgruppe dar. Durch das bloße Absenden des Formulars besteht noch kein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz.

Nach Eingang der Anmeldung prüft die Schule die Angaben, die verfügbaren Plätze und die organisatorischen Voraussetzungen.

Die Teilnahme gilt erst dann als bestätigt, wenn die Schule die Aufnahme gegenüber dem gesetzlichen Vertreter bestätigt oder dem Schüler einen konkreten Kursplatz zuweist.

Die Bestätigung kann insbesondere über WhatsApp oder E-Mail erfolgen.

3. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Die Teilnahme wird zunächst für ein Schulhalbjahr vereinbart. Die Schulhalbjahre richten sich nach den für Nordrhein-Westfalen geltenden Terminen.

Wird die Teilnahme nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf des Halbjahres gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit.

Die auf unbestimmte Zeit verlängerte Teilnahme kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine erneute Anmeldung ist für die Fortsetzung nicht erforderlich.

Die Kündigung bedarf der Textform. Sie kann insbesondere per E-Mail, über WhatsApp oder über die Kündigungsseite dieser Website erklärt werden.

Der Zugang einer Kündigung wird unverzüglich in Textform bestätigt. Die Bestätigung nennt den Inhalt der Kündigung, das Datum und die Uhrzeit des Zugangs sowie den Zeitpunkt, zu dem die Teilnahme endet.

Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; hierzu gilt § 25 dieser Teilnahmebedingungen.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Erziehungsberechtigte, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, sind Verbraucher. Für sie gilt das folgende Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Arabisch-Deutscher-Verein e.V. Beckum
Nordwall 14, 59269 Beckum
Telefon: 0177 5883033
E-Mail: iqraaschulebeckum@gmail.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das in § 5 abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Beginn des Unterrichts während der Widerrufsfrist

Bei der Anmeldung können Sie ausdrücklich verlangen, dass der Unterricht bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Diese Erklärung ist freiwillig.

Machen Sie davon keinen Gebrauch, kann Ihr Kind erst nach Ablauf der Widerrufsfrist am Unterricht teilnehmen. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht; die Kursgebühr wird in diesem Fall entsprechend angepasst.

5. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Vorgeschrieben ist das nicht — eine formlose eindeutige Erklärung genügt.

An Arabisch-Deutscher-Verein e.V. Beckum, Nordwall 14, 59269 Beckum, E-Mail: iqraaschulebeckum@gmail.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Teilnahme an den Arabischkursen der Iqraa-Schule.

Name des Kindes: _______________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Datum: _______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

6. Alter, Lernstand und Gruppeneinteilung

Die Iqraa-Schule nimmt Schüler verschiedener Altersgruppen und unterschiedlicher Lernstände auf, soweit entsprechende Gruppen angeboten werden.

Die Einteilung erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung:

  • des Alters,
  • der vorhandenen Arabischkenntnisse,
  • des Lernstands,
  • der pädagogischen Bedürfnisse,
  • der Gruppengröße,
  • der vorhandenen Kursplätze.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe oder einen bestimmten Unterrichtstag besteht nur, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

Die Schule ist berechtigt, einen Schüler nach pädagogischer Einschätzung einer anderen Gruppe zuzuweisen, wenn sein Lernstand oder seine pädagogischen Bedürfnisse eine andere Gruppenzuordnung sinnvoll erscheinen lassen.

Die Erziehungsberechtigten werden über eine wesentliche Änderung der Gruppenzuordnung informiert.

7. Unterrichtszeiten und Pünktlichkeit

Die jeweils mitgeteilten Unterrichtszeiten sind einzuhalten.

Die Schüler sollen rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts erscheinen.

Wiederholtes Zuspätkommen kann den Lernerfolg des betroffenen Schülers und den Unterricht der gesamten Gruppe beeinträchtigen.

Bei wiederholtem Zuspätkommen kann die Schule den gesetzlichen Vertreter kontaktieren und auf eine Verbesserung hinwirken.

8. Anwesenheit und Fehlzeiten

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für einen sinnvollen Lernfortschritt.

Kann ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, soll der gesetzliche Vertreter die Schule möglichst frühzeitig informieren.

Eine Mitteilung über eine geplante Abwesenheit soll grundsätzlich spätestens zwei Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Bei Krankheit oder einem unvorhersehbaren Ereignis ist die Schule unverzüglich nach Kenntnis der Verhinderung zu informieren.

Eine Mitteilung über eine Abwesenheit begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtsstunde oder auf eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr.

Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen kann die Schule zunächst Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufnehmen und auf die regelmäßige Teilnahme hinweisen.

Bei drei wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten kann die Schule nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem gesetzlichen Vertreter die Teilnahme des Schülers beenden, wenn die Fehlzeiten den Unterrichtsablauf oder die Organisation der Gruppe erheblich beeinträchtigen.

Bereits entstandene gesetzliche Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

9. Kursgebühren und Zahlungsarten

Die Höhe der Kursgebühren ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. Aufnahme mitgeteilten Preisen.

Je nach Kurs und organisatorischer Möglichkeit können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:

  • Barzahlung,
  • Münsterlandkarte,
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT).

Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden bei der Anmeldung bzw. nach Prüfung der Anmeldung mitgeteilt.

10. Barzahlung

Bei vereinbarter Barzahlung ist die Kursgebühr zu dem von der Schule mitgeteilten Termin zu entrichten.

Nach erfolgter Zahlung kann eine Quittung bzw. Zahlungsbestätigung ausgestellt werden.

11. Münsterlandkarte und Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bei einer Finanzierung über die Münsterlandkarte oder das Bildungs- und Teilhabepaket sind die für die Abrechnung erforderlichen Nachweise und Angaben rechtzeitig bereitzustellen.

Die Schule ist berechtigt, die für die Abrechnung erforderlichen Daten zu prüfen und an die hierfür zuständigen Stellen zu übermitteln, soweit dies rechtlich zulässig und erforderlich ist.

Die Schule soll dabei grundsätzlich nur diejenigen Informationen erheben und speichern, die für die jeweilige Prüfung und Abrechnung erforderlich sind.

Die Aufnahme bzw. endgültige Bestätigung des Kursplatzes kann davon abhängig sein, dass die Finanzierung bzw. Kostenübernahme tatsächlich gewährleistet ist.

12. Bücher und Unterrichtsmaterialien

Die für den regulären Unterricht vorgesehenen Grundmaterialien bzw. Bücher sind in der Kursgebühr enthalten, soweit dies bei der Anmeldung oder Kursbeschreibung angegeben wurde.

Für zusätzliche Materialien, Arbeitshefte, besondere Projekte oder sonstige nicht enthaltene Leistungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Über zusätzliche Kosten werden die Erziehungsberechtigten grundsätzlich vorher informiert.

13. Aktivitäten und Veranstaltungen

Die Iqraa-Schule kann neben dem regulären Unterricht pädagogische, kulturelle oder gemeinschaftliche Aktivitäten und Veranstaltungen anbieten.

Einzelne Aktivitäten können kostenlos angeboten werden.

Für bestimmte Aktivitäten können zusätzliche Kosten oder ein Kostenbeitrag entstehen.

Die Erziehungsberechtigten werden vor einer kostenpflichtigen Aktivität über die hierfür entstehenden Kosten informiert.

14. Verhalten und gegenseitiger Respekt

Alle Schüler sind verpflichtet, sich gegenüber Lehrkräften, Mitschülern und sonstigen an der Durchführung des Unterrichts beteiligten Personen respektvoll zu verhalten.

Insbesondere nicht gestattet sind:

  • körperliche Gewalt,
  • Bedrohungen,
  • Beleidigungen,
  • Mobbing,
  • wiederholte erhebliche Störungen des Unterrichts,
  • mutwillige Beschädigung von Eigentum,
  • erheblich respektloses oder diskriminierendes Verhalten.

Bei Verstößen wird grundsätzlich zunächst pädagogisch angemessen reagiert.

Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann die Schule den Schüler verwarnen und die Erziehungsberechtigten informieren.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die Schule weitere angemessene Maßnahmen ergreifen.

Hierzu kann nach angemessener Prüfung und – soweit zumutbar – vorheriger Abmahnung auch die Beendigung der Teilnahme gehören.

Bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten kann eine sofortige Beendigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen.

15. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Lernprozess ihres Kindes angemessen zu begleiten.

Dazu gehört insbesondere:

  • die regelmäßige Teilnahme zu fördern,
  • auf die Erledigung von Hausaufgaben hinzuwirken,
  • Mitteilungen der Lehrkräfte zu beachten,
  • wichtige Informationen über das Kind mitzuteilen,
  • bei schulischen Schwierigkeiten mit der Schule zusammenzuarbeiten.

Bei erheblich mangelnder Zusammenarbeit wird die Schule zunächst das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten suchen.

Nach zwei angemessenen Hinweisen kann die Schule weitere Maßnahmen ergreifen, wenn die fehlende Zusammenarbeit den Lernerfolg des Kindes oder den Unterricht der Gruppe erheblich beeinträchtigt.

In einem solchen Fall kann nach vorheriger angemessener Abmahnung auch die Beendigung der Teilnahme erfolgen.

16. Änderung der Gruppe oder des Leistungsniveaus

Die Schule kann einen Schüler nach pädagogischer Einschätzung in eine andere Gruppe oder ein anderes Leistungsniveau einordnen.

Dies kann insbesondere erfolgen, wenn sich herausstellt, dass:

  • der Schüler unter- oder überfordert ist,
  • sein Lernstand besser zu einer anderen Gruppe passt,
  • die Gruppenzusammensetzung eine Änderung erfordert,
  • pädagogische Gründe eine andere Einteilung sinnvoll machen.

Ziel ist es, dem Schüler eine möglichst geeignete Lernumgebung zu ermöglichen.

17. Änderungen von Unterrichtszeiten, Gruppen oder Lehrkräften

Aus organisatorischen, pädagogischen oder personellen Gründen kann es erforderlich sein, Unterrichtszeiten, Gruppen oder Lehrkräfte zu ändern.

Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten über wesentliche Änderungen möglichst frühzeitig.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft, einen bestimmten Raum oder eine bestimmte Gruppenzusammensetzung besteht grundsätzlich nicht, sofern dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde.

18. Ausfall von Unterricht

Kann eine Unterrichtsstunde aufgrund von Umständen, die die Schule nicht oder nicht rechtzeitig beeinflussen kann, nicht stattfinden, werden die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig informiert.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Erkrankung einer Lehrkraft,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Unbenutzbarkeit der Unterrichtsräume,
  • technische oder organisatorische Störungen,
  • außergewöhnliche Ereignisse,
  • sonstige Fälle höherer Gewalt.

Die Schule bemüht sich, abhängig von den Umständen einen Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung anzubieten.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

19. Verantwortung für persönliche Gegenstände

Für persönliche Gegenstände, die Schüler zum Unterricht mitbringen, sind grundsätzlich die Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter verantwortlich.

Wertvolle oder für den Unterricht nicht erforderliche Gegenstände sollten nicht mitgebracht werden.

Eine Haftung der Schule richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

20. Angaben über das Kind

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die bei der Anmeldung gemachten Angaben richtig und aktuell sind.

Änderungen der Kontaktdaten, insbesondere Telefonnummer, WhatsApp-Nummer oder E-Mail-Adresse, sind der Schule möglichst zeitnah mitzuteilen.

Die Erziehungsberechtigten sollen die Schule außerdem über solche Umstände informieren, die für die sichere Teilnahme des Kindes am Unterricht oder an Veranstaltungen von Bedeutung sind.

Gesundheitsbezogene Informationen werden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

21. Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten

Die Schule kann zur organisatorischen Kommunikation insbesondere WhatsApp und E-Mail verwenden.

Über diese Kommunikationswege können insbesondere folgende Informationen übermittelt werden:

  • Unterrichtstermine,
  • Unterrichtsausfälle,
  • Hausaufgaben,
  • organisatorische Hinweise,
  • Informationen zu Veranstaltungen,
  • Änderungen von Unterrichtszeiten,
  • sonstige Informationen zum Schulbetrieb.

Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, die von ihnen angegebenen Kommunikationswege regelmäßig zu überprüfen.

22. WhatsApp und WhatsApp-Gruppen

Die Schule kann WhatsApp zur Kommunikation mit Erziehungsberechtigten verwenden.

Eine Kommunikation per WhatsApp kann insbesondere zur individuellen Information über den Unterricht oder organisatorische Angelegenheiten erfolgen.

Für einzelne Klassen oder Lerngruppen können WhatsApp-Gruppen eingerichtet werden.

Bei einer Teilnahme an einer gemeinsamen WhatsApp-Gruppe kann die Telefonnummer des jeweiligen Teilnehmers für andere Gruppenmitglieder sichtbar sein.

Aus diesem Grund soll die Teilnahme an einer solchen Gruppe grundsätzlich freiwillig erfolgen, soweit sie für die Teilnahme am Unterricht nicht zwingend erforderlich ist.

Die Schule soll für wesentliche Informationen eine alternative Kommunikationsmöglichkeit anbieten, insbesondere per E-Mail.

In WhatsApp-Gruppen sollen keine Gesundheitsdaten oder sonstigen besonders schutzbedürftigen Informationen einzelner Kinder veröffentlicht werden.

23. Fotos und Bildaufnahmen

Während des Unterrichts, bei Veranstaltungen oder sonstigen Aktivitäten der Iqraa-Schule können Fotos aufgenommen werden.

Die Veröffentlichung identifizierbarer Fotos eines Kindes erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht und – soweit erforderlich – eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt.

Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos ist freiwillig.

Die Teilnahme am regulären Unterricht wird nicht davon abhängig gemacht, dass einer Veröffentlichung von Fotos zugestimmt wird.

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der jeweiligen Einwilligungserklärung.

24. Hausaufgaben und Lernfortschritt

Die Lehrkräfte können Hausaufgaben oder zusätzliche Übungen aufgeben.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, ihre Kinder bei der regelmäßigen Bearbeitung der Aufgaben angemessen zu unterstützen.

Die Schule bemüht sich, die Erziehungsberechtigten über wesentliche Entwicklungen des Lernstands oder auffällige Schwierigkeiten zu informieren.

25. Außerordentliche Beendigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Seiten, die Teilnahme aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu beenden, bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegen.

Vor einer Beendigung wegen wiederholter Pflichtverletzungen wird grundsätzlich eine angemessene Möglichkeit zur Verbesserung eingeräumt, soweit dies nach Art und Schwere des Verstoßes zumutbar ist.

Für die ordentliche Kündigung gelten die Laufzeiten und Fristen in § 3 dieser Teilnahmebedingungen.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

26. Bereits gezahlte Kursgebühren

Eine Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren erfolgt nur, soweit dies vertraglich vereinbart ist oder sich ein Erstattungsanspruch aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.

Insbesondere begründet eine einzelne entschuldigte oder unentschuldigte Fehlstunde grundsätzlich keinen Anspruch auf anteilige Erstattung.

Endet die Teilnahme vor Ablauf des Zeitraums, für den die Kursgebühr bereits gezahlt wurde, wird der auf die Zeit nach Beendigung entfallende Anteil der Kursgebühr erstattet.

Bei einem Widerruf nach § 4 gelten die dort beschriebenen Folgen des Widerrufs.

27. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung der Iqraa-Schule.

Die Datenschutzerklärung regelt insbesondere die Verarbeitung von:

  • Daten der Schüler,
  • Daten der Erziehungsberechtigten,
  • Kontaktdaten,
  • Daten in der elektronischen Teilnehmerverwaltung,
  • Gesundheitsdaten,
  • WhatsApp-Daten,
  • Fotoaufnahmen,
  • Zahlungs- und Abrechnungsdaten.

28. Gesetzliche Rechte

Diese Teilnahmebedingungen schränken zwingende gesetzliche Rechte der Schüler oder ihrer gesetzlichen Vertreter nicht ein.

Insbesondere bleiben gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige Rechte unberührt, soweit sie im konkreten Vertragsverhältnis Anwendung finden.

29. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen

Die Schule kann diese Teilnahmebedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer zumutbar ist.

Wesentliche Änderungen werden den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise mitgeteilt.

30. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

31. Anbieter

Verein
Arabisch-Deutscher-Verein e.V. Beckum
Anschrift
Nordwall 14, 59269 Beckum, Deutschland
Vertretungsberechtigter Vorstand
Ahmed Ammura (1. Vorsitzender) und Khaled Sharafi (2. Vorsitzender)
Vereinsregister
Amtsgericht Münster, VR 5079
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE319676938 gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz
Telefon
0177 5883033
E-Mail
iqraaschulebeckum@gmail.com